Klassenpflegschaften

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Diese nehmen die Interessen der Eltern innnerhalb der Klasse, in der Schulpflegschaft und in der Schulkonferenz wahr.

 

Aufgaben:

   - Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule

   - Beratung über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse

   - Beratung über Unterrichtsinhalte

   - Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste)