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Wir bitten alle Eltern unserer Schülerinnen und Schüler, ihre Kinder morgens vor Unterrichtsbeginn nur bis zum Schultor zu
begleiten. Der Schulhof gehört den Kindern. Das Gleiche gilt auch für das Abholen mittags: Abholen an der Schulhofgrenze. Bitte beachten Sie diese Regel - sie dient auch der
Sicherheit der Kinder.
Lassen Sie Ihr Kind ansonsten aber möglichst allein zur Schule und nach Hause gehen - es fördert sein Selbstständigwerden.
Zu Beginn der Erkrankung kann die Meldung zunächst telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail oder über unser > Kontaktformular an den/die Klassenlehrer/in weitergegeben werden. Handelt es sich um eine ansteckende Krankheit (z. B. Windpocken, Masern, Keuchhusten, Röteln, Mumps, Scharlach) muss die Schule unverzüglich darüber informiert werden.
Nach dem Ende der Erkrankung ist für die Dauer der Fehlzeit eine schriftliche Krankmeldung mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die schriftliche Krankmeldung ist formlos möglich: Sie aber auch den Vordruck "Krankmeldung" (unter > Formulare / Downloads), ausdrucken und ausgefüllt an die Schule weiterleiten].
Liegt eine ansteckende Krankheit vor (zum Beispiel: Masern, Keuchhusten, Scharlach), ist die Schule unverzüglich zu informieren.
Vor dem Wiederbesuch des Unterrichts ist eine ärztliche Bescheinigung in der Schule abzugeben, dass das Kind frei von Infektionen ist.
Arztbesuche sollen in die unterichtsfreie Zeit gelegt werden.
Ist das nicht möglich, muss vorher eine schriftliche Entschuldigung des (der) Erziehungsberechtigten in der Schule vorgelegt werden. Ggf. ist die Entschuldigung nachzureichen.
Auf dem Hin- und Rückweg zur Schule (es muss der sicherste Weg gewählt werden) und bei allen Schulveranstaltungen sind die Kinder durch den Schulträger (Stadt Remscheid) über die Unfallkasse NRW unfallversichert. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht mit dem Fahrrad zur Schule.
Bei Schulunfällen versucht die Schule, die Eltern umgehend zu informieren, damit sie das Kind zum Arzt bzw. ins Krankenhaus begleiten können. Sind die Eltern nicht erreichbar, übernimmt meist eine Lehrkraft die Begleitung. Es ist notwendig, der Schule eine Telefonnummer für den Notfall anzugeben, damit die Eltern oder andere Angehörige informiert werden können. Diese Telefonnummern sollten stets auf dem aktuellen Stand sein. Handys bitte stets eingeschaltet lassen.
Für den behandelnden Arzt / Zahnarzt oder das Krankenhaus wird Ihnen ein Aufkleber der Schule zur Abrechnung mit der Unfallkasse NRW mitgegeben. Das Sekretariat der Schule füllt einen Unfallmeldebogen für die Unfallkasse NRW aus. Diese übernimmt die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse.
Um die zeitliche Abrechnung zu verkürzen, ist es hilfreich, am Tage nach dem Unfall das Sekretariat der Schule zu informieren über
a) den zuerst behandelnden/weiterbehandelnden Arzt
b) die Art der Verletzung/Diagnose.
- Polstermöbel, die mit dem behaarten Kopf in Berührung gekommen sind, müssen sorgfältig abgesaugt werden,
- Wäsche bei mindestens 60° C waschen,
- Kleidungs- und Wäschestücke oder anderweitige Utensilien (Stofftiere etc.), die auf diese Weise nicht gereinigt werden können, können folgendermaßen "entlaust" werden:
- Lagerung in einem gut verschließbaren Plastikbeutel für 2 Wochen. Dadurch werden die Läuse abgetötet und die später noch schlüpfenden Larven ausgehungert.
- Einbringung in Kälteboxen bei -10° C bis -15° C über einen Tag.
- Schädlingsbekämpfungsmittel und / oder Desinfektionsmittel sind in der Regel nicht notwendig.
- Wiederholen Sie die Behandlung Ihres Kindes nach 8 bis 10 Tagen und teilen Sie dies der Schule schriftlich mit.
Bei Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: (02191) 16 - 3921 oder 16 - 2913.
Grundsätzlich gilt für Grundschulen in Nordrhein-Westfalen folgende Regel:
Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen.
Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden.
Das Nichterscheinen in der Schule ist in derartigen Fällen entschuldigt.
Die Schule muss sich auf jeden Fall für die zum Unterricht kommenden Kinder bereithalten.
Ein(e) Schüler(in) kann nur aus wichtigem Grund auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss schriftlich bei der Schule beantragt werden. In nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin.
Es besteht ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und nach den Ferien.
Bei Beurlaubung muss der/ die Schüler/-in den versäumten Unterrichtsstoff mit Unterstützung der Schule nachholen.
Für alle Schüler/-innen besteht eine Pflicht zur Teilnahme an der Klassenfahrt, da es sich hierbei um eine Unterrichtsveranstaltung handelt.
Von der Teilnahme an der Fahrt können Schüler/-innen ausgeschlossen werden, wenn abzusehen ist, dass sie den Verlauf stören und den Lernerfolg der Mitschüler behindern.
In der Regel müssen sie dann am planmäßigen Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.
Seit einigen Jahren erhalten die Schulen den unverändert gleichen Betrag zur Anschaffung von Schulbüchern. In der Primarstufe (Grundschule) sind dies 36 EUR pro Kind. Darin ist der Elternanteil von 20 EUR enthalten. Aber die Preise sind gestiegen. Unser Sprachbuch kostete 1988 ca. 18 DM, heute jedoch 16 EUR.
Wir können für unsere Mittel insgesamt weniger neue Bücher kaufen und müssen alte Bücher länger ausleihen. Deshalb richten wir an alle Eltern die Bitte, bei ihren Kindern auf einen pfleglichen Umgang mit den Lehrwerken zu achten.
Lediglich in die Mathematikbücher des 1. Schuljahres und in Arbeitshefte, die die Eltern bezahlt haben, dürfen die Kinder schreiben.
Nur so können wir für alle Kinder Bücher bereitstellen, die optisch noch zumutbar sind.
Nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 18.05.2010 werden ab Schuljahr 2010/2011 20,00 EUR jährlich von den Eltern für Schulbücher verlangt. Davon werden in der Regel auch Verbrauchsmaterialien wie Arbeitshefte für Deutsch und Mathematik beschafft sowie Fotokopien für Unterrichtszwecke angefertigt.
(Der gesetzliche Elternanteil beträgt z. Zt. 12 EUR).
Wir sammeln das Geld etwa 3 bis 4 Wochen vor den Sommerferien ein.
Warum gibt es Hausaufgaben?
Mit den Hausaufgaben sollen die Schüler das im Unterricht Erarbeitete einüben und anwenden oder neue Aufgaben vorbereiten.
Hausaufgaben sollen von den Kindern bearbeitet werden.
Wie lange sollen Hausaufgaben dauern?
Die Richtzeiten für die Erledigung der Hausaufgaben sind:
Was müssen Eltern bei den Hausaufgaben beachten?
Welche Regeln gelten für die Hausaufgaben in der OGGS?
Was müssen Eltern der OGGS-Kinder für die Hausaufgaben tun?
> Diese Hausaufgaben-Info können Sie auch als PDF-Datei
herunterladen und
ausdrucken.
Regeln für den Umgang mit Schulkindern > in Türkisch (PDF)
> Diese Regeln können Sie auch als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
VERA ist die Abkürzung für Vergleichsarbeiten.
Diese Lernstandserhebungen sind für alle dritten Grundschulklassen verbindlich. Bei den Vergleichsarbeiten werden im jährlichen Wechsel jeweils alle Teilbereiche eines Faches vollständig und im anderen Fach nur ein oder zwei fachliche Kernbereiche getestet. Die Dauer beträgt in der Regel pro Fach 90 Minuten. Die Korrektur erfolgt durch Lehrkräfte auf der Basis zentraler Bewertungsvorgaben.
Die Ergebnisse der Lerngruppe werden mit schulinternen, schulübergreifenden und landesweiten Referenzwerten verglichen.
Als Klassenarbeit werden die Vergleichsarbeiten nicht gewertet, können aber in die Zeugniszensur mit einfließen; die Eltern erhalten unaufgefordert Rückmeldung über die Leistung ihres Kindes.
Ziel der Vergleichsarbeiten:
Standards überprüfen, Lern- und Förderbedarf ermitteln, diagnostische Kompetenzen stärken, Unterricht entwickeln, Lehrpläne vervollständigen, Schule entwickeln.
Das Getränkegeld für die Folgewoche wird mittwochs in den Klassen eingesammelt:
Preise ab 1. August 2011:
Gegen Beschädigung von Sachen sind die Kinder in der Schule nicht versichert. Wir bitten Sie deshalb darauf zu achten, dass Ihr Kind keine Wertgegenstände mit zur Schule bringt.
Hat das Kind die Beschädigung an Schulgebäude, Außenanlage, Inventar etc. mutwillig oder vorsätzlich herbeigeführt, haften die Eltern.
Fernsehen, Computer und Internet gehören zum modernen Alltag. Der Umgang mit diesen Medien bietet viele Chancen für Kinder und Familien, kann aber auch mit Gefahren verbunden sein. Viele Eltern suchen Antworten auf Fragen wie
Zur Erziehungsarbeit gehört es, das Computerspiel- Surf- und Fernsehverhalten der Kinder kritisch zu begleiten.
Hilfen für Eltern gibt es dazu auf empfehlenswerten Internetseiten, beispielsweise:
Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Kinder gerade in der dunklen Jahreszeit morgens auf dem Schulweg helle Kleidung tragen.
Außerdem helfen Reflektoren an der Kleidung.
Bevor das Kind eine Straße überquert, muss es anhalten und auf den Verkehr achten. Nach Möglichkeit sollte eine Ampel oder ein anderer Überweg benutzt werden.